Alimente | Kindesunterhalt

 

Der Kindesunterhalt wird in vielen Fällen nach der Prozentsatzmethode vom Bezirksgericht festgelegt. Wir berechnen anhand der Gehaltsunterlagen des Unterhaltspflichtigen den gesetzlichen Unterhalt des Kindes und machen diesen in einem Unterhaltsfestsetzungsverfahren geltend.

 

Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Elternteilen, verfassen wir für Sie einen Unterhaltsfestsetzungsantrag und begleiten Sie im Verfahren vor dem Pflegschaftsgericht, welches sodann den Unterhalt aufgrund des von uns eingebrachten Antrages verbindlich festlegt.

Sollte es in weiterer Folge zu einem Unterhaltsrückstand kommen, mahnen wir für Sie den Unterhaltsbetrag ein oder machen wir ihn durch ein Exekutionsverfahren einbringlich.

 

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