Bauträgervertrag | Rechtsanwalt Graz

 

 

Wir erstellen für Sie zur Abwicklung Ihres Bauprojektes einen individuell angepassten Bauträgervertrag und übernehmen die Treuhandschaft gegenüber Ihren Kunden und Kreditgebern.

 

Bei der Abwicklung eines Bauprojektes, bei dem die Käufer in Vorleistung zu treten haben, ist die Anwendung des Bauträgervertragsgesetzes (BTVG) zwingend vorgesehen. Unabhängig davon, ob der Bauherr über die geeignete Gewerbeberechtigung zur Abwicklung eines Bauträgerprojektes verfügt, ist er als Bauträger im Sinne dieses Gesetzes anzusehen, wenn die Kunden Anzahlungen und den weiteren Kaufpreis in Teilzahlungen leisten.

 

Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, ist es notwenig, einen entsprechenden Bauträgervertrag zu erstellen und den Kaufpreis der Erwerber ordnungsgemäß abzusichern.

 

Wir errichten für Sie einen umfassenden Bauträgervertrag, richten ein Treuhandkonto für jeden Wohnungskäufer eine, übernehmen die Treuhandhaftung und begründen das Wohnungseigentum.

 

 

 

 


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