Behandlungsfehler | Arzthaftung

 

Eine unrichtige ärztliche Behandlung oder eine unzureichende Aufklärung über die möglichen Folgen einer Behandlung lassen Schadenersatzansprüche entstehen.

 

Dem geschädigten Patienten steht der Weg zur Schlichtungsstelle oder der Gerichtsweg offen, um eine Abklärung des Behandlungsfehlers durch einen Sachverständigen zu erreichen und die Schadenersatzansprüche feststellen zu lassen. Wir vertreten sie sowohl vor der Ärztekammer, als auch vor Gericht in einem Arzthaftungsprozess.

 

 

 


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