Besuchsrecht | Gerichtsgebühren | Rechtsanwalt Graz

 

Auf Grund einer Gesetzesänderung ist zukünftig für die Einleitung eines Besuchsrechsverfahrens eine Gerichtsgebühr (Pauschalgebühr) von Euro 116,00 für die erste Instanz und weiter Euro 232,00 für die Rechtsmittelinstanz vom Antragsteller zu bezahlen.

 

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