Eheliche Aufteilungsvereinbarung mit Notriatsakt

 

 

Der Gesetzgeber hat im Rahmen einer Gesetzesänderung ein Familienpaket beschlossen, mit dem es für Ehegatten möglich ist, bereits während der aufrechten Ehe eine rechtsverbindliche Aufteilungsregelung zu treffen. Damit diese beweisbar ist und Mißbrauch ausgeschlossen wird, hat diese Trennungsvereinbarung in Form eines Notariatsaktes zu erfolgen. Die von den Ehegatten beschlossene Aufteilung kann im Falle einer Scheidung aber noch vom Scheidungsrichter auf seine Ausgewogenheit bzw. Angemessenheit geprüft werden. Sollten sich die Umstände der Familie so stark geändert haben, dass die Vereinbarung nicht mehr als fair betrachtet werden könnte, besteht für das Gericht auch weiterhin die Möglichkeit, in die Aufteilung einzugreifen und auch anderslautend zu entscheiden.

 

Durch einen Aufteilungsvergleich ist insbesondere eine Regelung über das zukünftige Eigentums- bzw. Wohnrecht an der Ehewohnung möglich. 

 

Wir beraten Sie gerne in Aufteilungsfragen und verfassen auf Wunsch Ihren Aufteilungsvergleich.

 

 


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