Erbrecht | Vererben | Erben | Erbantrittserklärung

Im Erbfall berechnen wir die Erb- oder Pflichtteilsquote und versuchen unter den Erben eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten. Sollte eine einvernehmliche Vereinbarung nicht möglich sein, erheben wir eine Erbrechts- oder Pflichtteilsklage und vertreten unsere Klienten vor Gericht. Nach dem erfolgreichen Abschluss eines Erbrechtsverfahrens unterstützen wir unseren Klienten/unsere Klientin bei der Einbringlichmachung der berechtigten Ansprüche.


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