Grundbuch | Novelle 2008 | Rechtsanwalt Graz

 

Das Grundbuchsrecht wurde durch die Grundbuchs-Novelle 2008 umfangreich reformiert. So wurde etwa eine Verbesserungsmöglichkeit zur Behebung vom Fehlern eingeführt.

 

Weiters gibt es eine umfassende Erneuerung der Grundstücksdatenbank, des Grenzkatasters und des Vermessungswesens. Das Grundbuch arbeitet nun mit einem digitalem Urkundenarchiv. Die Originalurkunden werden nicht mehr dem Grundbuch vorgelegt, sondern vom Antragsteller bzw. Vertragserrichter gescannt und in einem Archiv digital hinterlegt und registriert. Dem Grundbuch brauchen nur mehr die Registrierungscodes bekannt gegeben zu werden. Das Grundbuchsgesuch wird über den elektronischen Rechtsverkehr an das Grundbuchsgericht übermittelt.

 

 


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