Grundstückskauf - Wichtige Schritte zum Ziel |
Liegenschaftskauf - Der Weg zum eigenen Grundstück
Bei einem Liegenschaftskauf fließt in der Regel ein großer Geldbetrag. Für viele ist das die größte und wichtigste Anschaffung ihres Lebens. Umso wichtiger ist es, ein solches Geschäft gut vorzubereiten. Diese Zusammenfassung soll Ihnen helfen, rasch und sicher zu Ihrem Traumgrundstück zu kommen:
1. Erkundigen Sie sich über das Grundstück, den Verkäufer und die Rechtslage.
Oft ist ein Makler die erste Anlaufstelle, um Informationen über die Wunschliegenschaft zu erhalten. Bei einem Grundstückskauf gibt es aber auch verschiedene rechtliche Schritte zu beachten. Zu beachten ist, dass nicht jedermann alle Grundstücke kaufen kann und nicht auf jedem Grundstück auch tatsächlich gebaut werden darf. Landwirtschaftliche Flächen oder Liegenschaften in Fremdenverkehrsgebieten unterliegen den Beschränkungen der Grundverkehrsgesetze. Ein Kaufvertrag muss dann von der Behörde genehmigt werden, damit er auch wirksam wird.
Wichtig ist auch, dass man erst dann Eigentümer des Grundstücks ist , wenn dies auch im Grundbuch eingetragen ist.
Über die geltende Rechtslage geben wir Ihnen gerne Auskunft, am Besten noch bevor ein Kaufangebot unterschrieben ist und schon hohe Kosten entstanden sind.
2. Die Prüfung des Grundstückes
Schon bei der ersten Geschäftsanbahnung können wir wesentliche Fragen mit Ihnen klären. Mit einer Einsichtnahme ins Grundbuch kann schnell geprüft werden, ob der Verkäufer tatsächlich der Eigentümer ist, ob das Grundstück belastet ist oder ob sonstige Gründe vorliegen, die den Kauf erschweren oder gar verhindern können. Wenn es ein Vorkaufsrecht oder ein Belastungs- und Veräußerungsverbot auf der Liegenschaft eingetragen gibt, könne wir für Sie abklären, ob diese Rechte löschungsfähig sind.
3. Erstellung von Kaufangebot und Kaufvertrag
Wir errichtender Sie kostengünstig ein Kaufangebot oder einen fertigen Kaufvertrag, in dem alle bereits zuvor mündlich getroffenen Vereinbarungen schriftlich geregelt dargelegt werden. Weiters übernehmen wir eine Treuhandschaft, um das Grundstück lastenfrei zu stellen, also um Pfandrechte oder sonstige Rechte dritter Personen zu löschen.
Um bei einem Liegenschaftskauf für beide Parteien die größtmögliche Sicherheit zu gewähren, verwahren wir die Urkunden sicher und legen den Kaufpreis auf ein speziell für Sie eingerichtetes und "gesperrtes" Treuhandkonto. Die Abwicklung der Treuhandschaft erfolgt nach den Statuten der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer. Die Auszahlung des Kaufpreises erfolgt nur unter Beachtung besonderer Sicherheitsvorschriften und ist von Ihnen als Vertragspartei jederzeit zu überprüfen. Darüber hinaus verfügen wir über eine entsprechende Versicherung als Einlagensicherung. Die Abwicklung der Treuhandschaft wird zudem regelmäßig von einem unabhängigen Treuhandrevisor geprüft.
4. Die Treuhandschaft und die sonstigen Leistung
Zur Verwahrung des Kaufpreises wird ein eigenes Treuhandkonto eröffnet, das nach Abschluss der Treuhandschaft wieder geschlossen wird. Die Übernahme des Treuhandauftrages melden wir der Rechtsanwaltskammer, wodurch diese auch den von uns unabhängigen Kontrollmechanismen unterliegt.
Sollte das Grundstück belastet sein, etwa mit einem Pfandrecht, nehmen wir mit dem Pfandgläubiger (in der Regel eine Bank oder ein Bundesland bei einem eingetragenen Wohnbaudarlehen) Kontakt auf, übernehmen eine Treuhandschaft mit diesem und erstellen eine Löschungserklärung, die nach Überweisung des für die Lastenfreistellung benötigten Betrages dem Grundbuch zur Löschung der Belastung vorgelegt wird.
Wenn eine behördliche Genehmigung eine Voraussetzung für die Gültigkeit des Vertrage ist, holen wir diese für Sie ein.
Gleichzeitig mit Ihrem Eigentumsrecht tragen wir auf Wunsch auch ein neues Pfandrecht Ihrer Bank ein, die den Liegenschaftskauf mittels Kredit finanziert. Zu diesem Zweck übernehmen wir auch dieser Bank gegenüber eine gesonderte Treuhandschaft, sodass der Kaufpreis schon vor der eigentlichen Eintragung Ihres neuen Eigentums im Grundbuch von der Bank ausgezahlt wird. Dies funktioniert deshalb, da wir somit die persönliche Haftung für den Kreditbetrag Ihrer Bank gegenüber übernehmen.
Schlussendlich zeigen wir den Kaufvertrag (nach Möglichkeit) über Finanz-Online beim zuständigen Finanzamt zur Vergebührung an und führen den Steuerbetrag für Sie ab.
5. Die Auszahlung des Kaufpreises und die Grundbuchseintragung
Wenn alle Bedingungen im Kaufvertrag erfüllt sind (und erst dann!), zahlen wir den Kaufpreis an den Verkäufer (oder einen bestimmten Gläubiger) aus und bringen das Grundbuchsgesuch beim Bezirksgericht ein. Die Eintragung des neuen Eigentümers erfolgt durch das Grundbuchsgericht. Sobald dies erfolgt ist, werden Sie durch Zustellung eines Beschlusses vom Gericht davon in Kenntnis gesetzt. Im Anschluss daran retournierten wir alle uns zur Verfügung gestellten Urkunden an die jeweils Berechtigten. Die Abwicklung ist somit abgeschlossen und wir ersuchen Sie um Entlassung aus der Treuhandschaft.
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