Haft für Falschparken

Üblicherweise hat ein Falschparker seinen Strafzettel, zumeist eine Anonymverfügung, innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen.  Wird diese First versäumt, verliert die Anonymverfügung ihre Gültigkeit und es wird ein Strafverfahren eingeleitet. Die Aufforderung zur Lenkerauskunft und ein Straferkenntnis folgen. Weigert sich der Parksünder die Strafe zu bezahlen oder ist er finanziell dazu nicht in der Lage, wird eine Ersatzfreiheitsstrafe von der Behörde verhängt. Pro 45,00 Euro Strafe wird ein Tag Freiheitsstrafe fällig. Diese wird aber erst dann vollzogen, wenn auch ein Exekutionsverfahren ergebnislos verlief.


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