Handyortung, Internetspionage

 

Die Polizei in Österreich überwachte im Jahr 2008 6707 Personen, ohne dass diese es wußten - ohne richterliche Genehmigung.

Durch das Sicherheitspolizeigesetz ist es der Exekutive möglich, ohne richterliche Kontrolle Handyverbindungen oder die Internetaktivität zu kontrollieren, ohne dass der oder die Betroffene etwas davon erfährt und somit auch keine Möglichkeit hat, sich gegen die Überwachung und den Eingriff in ihre Grundrechte zu wehren.

Der Verfassungsgerichthof (VfGH) prüft nun die Rechtmäßigkeit dieser Spitzelbefugnis.


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