Handzeichen führte zur Haftung eines Autofahrers

Ein Handzeichen eines Autofahrers, mit dem dieser einem unter 12 jährigem Kind zu verstehen gab, die Straße zu überqueren, führte nach Ansicht des OGH zur Haftung des Autolenkers für den Verkehrsunfall, der sich daraufhin ereignete.

Der Autofahrer brachte sein Fahrzeug hinter einem LKW mit einigem Abstand zum Stillstand und deutete dem Mädchen, dass es die Fahrbahn überqueren könne. Das Kind verließ sich auf die Aufforderung des Lenkers und überquerte die Straße zwischen den beiden Fahrzeugen, ohne auf den Gegenverkehr zu achten. Es wurde daraufhin von einem entgegenkommenden Auto mit voller Geschwindigkeit erfasst und schwer verletzt.

Der Oberste Gerichtshof bestätigte die Haftung des Autofahrers, der dem Kind das Handzeichen gab und stellte fest, dieser durch ein solches Zeichen, der Aufforderung zum Überqueren der Straße, auch die Garantie dafür übernimmt, dass das Kind die übrige Fahrbahn ebenfalls gefahrlos überqueren könne. Auf ein unter 12 jähriges Kind sei der Vertrauensgrundsatz nur beschränkt anwendbar.

Dem Mädchen wurde allerdings ein Mitverschulden von 50% angelastet, da es bereits in der Lage gewesen wäre, den Gegenverkehr zu beachten.

Gegenüber einem Erwachsenen wäre das Handzeichen unbedenklich gewesen. Bei einem Kind ist aber besondere Aufmerksamkeit geboten.

 


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