Hausverlosung | Zulässigkeitsvoraussetzung |
Wenn sich eine Hausverlosung nur auf ein einzelnes Objekt beschränkt und ohne Wiederholungsabsicht erfolgt, liegt nach Meinung des Finanzministeriums kein Glücksspiel vor, das den staatlichen Lotterien vorbehalten ist.
Eine Ausspielung nach dem Glücksspielgesetz setzt die Veranstaltung durch einen Unternehmer voraus. Auch Hilfstätigkeiten durch Unternehmer, etwa Rechtsanwälte, Notare und Webdesigner, schaden nicht, sofern das Veranstalten von Glücksspielen nicht im Vordergrund steht.
Eine Vergebührung ist zwingend vorgesehen. Die Verlosung unterliegt einer Gebühr von 12 Prozent aller vorgesehenen Einnahmen (aufgelegte Lose multipliziert mit dem Lospreis). Die Gebührenpflicht entsteht mit dem Beginn des Losverkaufs und besteht in voller Höhe auch dann, wenn nicht alle Lose verkauft werden oder die Ziehung nicht stattfindet. Die Gebühr muss bis zum 20. des Folgemonats beim Finanzamt bezahlt werden.
16.05.2012
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10.05.2012
Immobiliensteuer | Kaufvertrag | Rechtsanwalt Graz
Mit 1. April 2012 ist das Stabilitätsgesetz in Kraft getreten, mit dem eine Immobilienertragsteuer eingeführt wurde, die vom Verkäufer einer Liegenschaft zu bezahlen ist.
10.05.2012
Unterhaltserhöhung | Rechtsanwalt Graz
Der monatlich zu bezahlende Unterhalt ist vom tatsächlichen Einkommen abhängig. Ändert sich dieses, kann auch der Unterhalt angepasst werden. Wir vertreten Sie gerne in einem Unterhaltsverfahren.
12.04.2012
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12.04.2012
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