Hausverlosung löst Abgabenpflicht aus

Bereits ab dem Verkauf des ersten Loses wird die Rechtsgeschäftsgebühr in Höhe von zwölf Prozent fällig. Berechnet wird die Steuer vom Gesamtbetrag der ausgegebenen Lose - auch dann wenn nicht alle Lose verkauft werden! Die Gebühr ist jedenfalls zu bezahlen, auch wenn die Verlosung abgebrochen wird, etwa wenn die vorgegebene Mindestanzahl an Losen nicht verkauft werden konnte. Für den Verkauf einer Liegenschaft durch eine Hausverlosung ist daher eine umfassende Vorbereitung, Beratung und professionelle Abwicklung unumgänglich, um sich vor unliebsamen finanziellen Folgen zu schützen.


zurück

powered by traumportal webdesign wien