Kaufvertrag | Treuhandschaft | Rechtsanwalt Graz

 

Für den Erwerb einer Liegenschaft benötigen Sie einen Kaufvertrag in grundbuchsfähiger Form. Wir erstellen für Sie alle benötigten Urkunden und verwalten den Kaufpreis als Treuhänder nach den Statut der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer.

 

Der Kaufvertrag ist beglaubigt zu unterfertigen. Gleichzeitig wird eine Rangordnung für die beabsichtigte Eintragung Ihres Eigentumsrechtes erstellt. Diese "Grundbuchsperre" gewährleistet, dass in der Zeit zwischen dem Vertragsabschluss und der grundbücherlichen Durchführung keine Belastungen auf der Liegenschaft im Grundbuch eingetragen werden können, die Ihr neu erworbenes Eigentum beeinträchtigen könnten.

 

Der Kaufpreis wird treuhändig auf einem eigens für Sie eingerichteten und gesperrten Treuhandkonto hinterlegt. Wenn alle Kaufvertragsbedingungen erfüllt sind, wird der Betrag erst an den Verkäufer ausbezahlt.

 

Für genaue Informationen über den Ablauf und die Kosten einer Treuhandschaft kontaktiern Sie uns gerne online oder telefonisch.

 


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