Kindergeldgesetz nicht verfassungswidrig

 

Das wegen mangelnder Nachvollziehbarkeit beim Verfassungsgerichtshof angefochtene Gesetz zum Kindergeld ist vielleicht kompliziert, aber nicht verfassungswidrig.

 

"Für schlechte Formulierungen in Gesetzen ist der Verfassungsgerichtshof nicht zuständig", stellte der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Gerhart Holzinger, fest. Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) sind die Regelung zur Zuverdienstgrenze und die Rückzahlungsforderungen verfassungskonform.

 

Daraus ergibt sich, dass Eltern, die während des Bezuges von Kindergeld mehr als die zulässigen 16.200,00 Euro (zuvor 14.200,00 Euro) dazu verdienten, den Anspruch auf Bezug des Kindergeldes verlieren und das zu unrecht bezogenen Kindergeld zurück zu zahlen haben. 


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