Maklerprovision gesenkt durch Änderung der Maklerverordnung

Mieter müssen in Zukunft weniger für die Vermittlung einer Mietwohnung bezahlen.
 
Durch eine Änderung der Maklerverordnung wurden neue Höchstsätze für Maklerprovisionen eingeführt. Dies betrifft im spürbar die Vereinbarung zwischen Maklern und Mietern von Wohnungen oder Einfamilienhäusern. Die Vermieter müssen weiterhin eine höhere Provision bezahlen.
 
Für die Vermittlung einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses werden bei Abschluss eines unbefristeten oder einen auf mehr als 3 Jahre befristeten Vertrages zukünftig nur mehr zwei Bruttomonatsmieten als Provision fällig.
Bei einem auf maximal 3 Jahre befristeten Mietvertrag darf der Immobilienmakler überhaupt nur mehr eine einzige Monatsmiete als Provision verlangen.
 
Dem Vermieter hingegen darf der Makler drei Bruttomonatsmieten als Vermittlungsprovision verrechnen.
 
Eine weitere Einschränkung gibt es für Immobilienverwalter, die eine Wohnung in einem Haus vermitteln, das sie selbst verwalten. Hier dürfen den Mietern nur die Hälfte der sonst zulässigen Provisionssätze verrechnet werden. Dies bedeutet bei 3-Jahres-Verträgen eine halbe Bruttomonatsmiete als Höchstprovision.

zurück

powered by traumportal webdesign wien