Negative Online-Bewertung führt zur Klagsdrohung

 

Eine negative Online-Bewertung eines ebay-Nutzers über einen Powerseller brachte ihm eine Klagsdrohung ein.

Der ebay-Nutzer kaufte über einen Powerseller, also einen gewerblichen Onlineshop, eine Massagebank. Die Zahlung erfolgte prompt, nicht aber die Lieferung. Die Verzögerung wurde vom Händler mit Versandproblemen erklärt. Danach wurde die Ware angeblich an eine falsche Adresse geschickt. Der Kunde trat vom Vertrag zurück und forderte sein Geld. Dieses hat er zwar bekommen, eine negative Bewertung gab er trotzdem auf ebay ab.

Der Powerseller fühlte sich ungerecht und unrichtig beurteilt. Da ein positives Bewertungsprofil für einen gewerblichen Anbieter von überragender Bedeutung sei, wurde der ebay-Nutzer zum Widerruf und zur Löschung der negativen Berwertung unter Klagsdrohung aufgefordert.

Rechtlich betrachtet ist eine negative Bewertung nicht unproblematisch, wenn sie objektiv unrichtig oder überzogen ist. Im konkreten Fall kann der Powerseller eine Unterlassungsklage bei Gericht erheben. Wenn es ihm gelingt, die Unrichtigkeit der negativen Bewertung zu beweisen, etwa weil der Kunde tatsächlich eine falsche Adresse angab und die Lieferprobleme dadurch selbst verursachte, hat der Nutzer die Bewertung zurück zu ziehen und den Prozess zu bezahlen. Ist dem Verkäufer bereits ein Schaden, etwa durch einen nachweisbaren Umsatzrückgang, entstanden, ist dieser vom Käufer möglicherweise ebenfalls zu ersetzen.


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