Patientenverfügung | Anwalt Graz

 

 

Der Patient kann durch eine Patientenverfügung festlegen, welche Behandlungen er im Notfall, etwa bei einem beleibenden Koma, ablehnt. Die Patientenverfügung muss, um verbindlich zu sein, schriftlich verfasst und vor einem Rechtsanwalt, Notar oder der Patientenanwaltschaft erklärt werden. Darüber hinaus muss vorher eine umfassende ärztliche Beratung nachweislich erfolgen.

 

Ist der Patient auf Grund seines Gesundheitszustandes nicht mehr in der Lage selbst zu entscheiden, ob eine Behandlung durchgeführt werden soll oder nicht, kann die Entscheidung bereits vorab mit einer schriftlichen Patientenverfügung getroffen werden.

 

Diese Patientenverfügung, mit der ein Patient eine medizinische Behandlung bereits von vornherein ablehnt, hat aber erst Gültigkeit wenn sie nach einer umfassenden ärztlichen Aufklärung vor einem Rechtsanwalt, Notar oder der Patientenvertretungen abgeschlossen wird.

 

Die Patientenverfügung gilt für den Zeitraum von fünf Jahren. Nach diesen fünf Jahre muss die Patientenverfügung wieder erneuert werden.

 

 

Die Verfügung kann in weiterer Folge im Patientenverfügungsregister der Rechtsanwälte registriert werden. Es ist auch möglich, eine gescannte Kopie ins Register einzustellen, die von den Krankenhäusern im Falle des Falles eingesehen werden kann, um wertvolle Zeit zu sparen.

 

Gerne erstellen und registrieren wir für Sie Ihre Patientenverfügung.


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