Playboygrenze 2011 | Regelbedarf | Unterhalt | Kindesunterhalt

Die Playboygrenze bedeutet, dass trotz eines höheren Einkommens ein höherer Unterhalt für das Kind nicht mehr festgelegt wird. Es gibt im Gesetz keine starre Grenze der Unterhaltshöhe. In der Rechtsprechung der Gerichte hat sich aber ein Betrag in Höhe des 2 - 2,5 fachen des Regelbedarfes gefestigt. In Einzelfällen kann es aber auch zu einem höheren Unterhaltszuspruch kommen, wenn besondere Gründe vorliegen.

 
 
 
 
 
Die Regelbedarfsätze für 01.07.2011 - 30.06.2012 lauten (Quelle:BMF):
 
 
 
 
 
 
 
Altersgruppe
0 - 3 Jahre
Euro 186,--
 
3 - 6 Jahre
Euro 238,--
 
6 - 10 Jahre
Euro 306,--
 
10 - 15 Jahre
Euro 351,--
 
15 - 19 Jahre
Euro 412,--
 
19 - 28 Jahre
Euro 517,--
 
 
 
(Alle Angaben ohne Gewähr)

zurück

powered by traumportal webdesign wien