Private Radarmessung | Graz | Rechtsanwalt

 

Die Radarmessung durch eine private Firma wurde in Graz gestoppt, da der private Einsatz aus Datenschutzgründen nicht zulässig war. Durch eine Novelle der Straßenverkehrsordnung wurde dieser Missstand beseitigt, doch darf eine private Vermessung nach wie vor in Graz nicht erfolgen.

 

Die Stadt Graz, die das Privatunternehmen für die Radarmessung beauftragt, kann zwar straßenpolizeiliche Verordnungen erlassen, hat jedoch keine Strafbefugnis. Diese ist der Polizeidirektion vorbehalten.

Die Stadt Graz als Auftraggeber der Privatblitzer muss daher zuvor von der Polizeidirektion Graz beauftragt werden, bevor die privaten Radarmessungen wieder aufgenommen werden dürfen. Bislang liegt eine derartige Beauftragung nicht vor, so dass private Radarmessungen derzeit noch unzulässig sind.

 


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