Prozentsatzmethode | Alimente | Unterhalt | Rechtsanwalt Graz

 

Im Unterhaltsrecht wird der Kindesunterhalt oftmals nach der Prozentsatzmethode festgelegt.

Nach der Prozentsatzmethode werden die Prozentsätze nach dem Alter des Kindes gestaffelt.

Sie betragen für Kinder

 

unter 6 Jahren 16 %

für Kinder zwischen 6 und 10 Jahren 18 %

für Kinder zwischen 10 und 15 Jahren 20 %

und für Kinder über 15 Jahren 22 %.

 

Gibt es mehrere Kinder, für die Alimente gezahlt werden müssen, verringert sich der Prozentsatz je Kind geringfügig und zwar für jedes weitere Kind unter 10 Jahren um 1 % für weitere Kinder über 10 Jahren um 2 % aber auch für Unterhalt an geschiedene Ehefrau (den Ehemann) um bis zu 3 %.

 

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