Prozentsatzmethode | Alimente | Unterhalt | Rechtsanwalt Graz |
Im Unterhaltsrecht wird der Kindesunterhalt oftmals nach der Prozentsatzmethode festgelegt.
Nach der Prozentsatzmethode werden die Prozentsätze nach dem Alter des Kindes gestaffelt.
Sie betragen für Kinder
unter 6 Jahren 16 %
für Kinder zwischen 6 und 10 Jahren 18 %
für Kinder zwischen 10 und 15 Jahren 20 %
und für Kinder über 15 Jahren 22 %.
Gibt es mehrere Kinder, für die Alimente gezahlt werden müssen, verringert sich der Prozentsatz je Kind geringfügig und zwar für jedes weitere Kind unter 10 Jahren um 1 % für weitere Kinder über 10 Jahren um 2 % aber auch für Unterhalt an geschiedene Ehefrau (den Ehemann) um bis zu 3 %.
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