Rechtsbelehrung | Scheidungsfolgen | Rechtsanwalt Graz

 

Die für eine einvernehmliche Scheidung benötigte Bestätigung über die erfolgte Belehrung über die Scheidungsfolgen erhalten Sie unserer Kanzlei. 

 

 

Ehegatten, die eine einvernehmliche Scheidung beantragen aber nicht anwaltlich vertreten sind, müssen dem Gericht eine Bestätigung vorlegen, dass sie eine Rechtsbelehrung über die rechtlichen Folgen einer Scheidung erhalten haben. Von besonderer Bedeutung sind die unterhalts- und sozialrechtlichen Auswirkungen der Ehescheidung.

 

Gerne erteilen wir Ihnen diese gesetzlich benötigte Rechtsbelehrung und stellen Ihnen eine schriftliche Bestätigung zur Vorlage beim Gericht aus. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-mail für eine Terminvereinbarung.


zurück

powered by traumportal webdesign wien