Richtwertmieten | Anwalt Mietrecht

 

Die Richtwertmieten dürfen in Zukunft nur noch alle zwei Jahre erhöht werden. Eine Wohnrechts-Novelle des Wohnrechtes, die am 1. April in Kraft tritt, wurde nun beschlossen.

 

Die mit April 2009 anstehende Erhöhung der Richtwertmieten um 3,2 Prozent wird damit bis zum 1. April 2010 ausgesetzt.

 

Die Anpassung der Richtwertmieten stellt somit das Kernstück der Wohnrechtsnovelle 2009 (WRN 2009) dar.

 


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