Schadenersatz | Listerien Bakterien-Käse von Prolactal | Rechtsanwalt Graz |
Geschädigten des verseuchten Käses stehen Schadenersatzansprüche und Schmerzensgeld zu.
Wie das Gesundheitsministerium berichtet sind bereits 19 Listeriose-Fälle dem Ausbruch in der Steiermark zuzuordnen (davon vier Todesfälle). Im konkreten Fall ist es gelungen, die Infektionsquelle abzuklären. Im Jänner stand fest, dass es einen eindeutigen Zusammenhang zwischen den Erkrankungsfällen und einem bestimmten „Quargel" der steirischen Firma Prolactal gibt. Der Vergleich der Essensgewohnheiten der erkrankten Patienten zeigte den Konsum eines bestimmten Quargel auf. Die Listeriose-Erkrankungen mit Todesfolge konnte somit eindeutig auf Käseprodukte des Herstellers Prolactal zurückgeführt werden. (Quelle: BMG www.bmg.gv.at)
Der verseuchte Käse ist nun Gegenstand der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Sollten sich genügend Verdachtsmomente ergeben, kann es zu einem Strafverfahren gegen die Verantwortlichen kommen.
Den Erkrankten stehen neben Schmerzensgeldansprüchen auch Pflege- und Heilungskosten zu.
Angehörigen der Todesopfer stehen ebenfalls Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüche zu. So etwa die Begräbniskosten, Kosten des Leichenschmauses, alle sonstigen finanziellen Aufwendungen und das so genannte Trauerschmerzensgeld, wenn eine enge Bindung zum Verstorbenen bestand.
Im Zuge eines Strafverfahrens können sich Betroffene als Privatbeteiligte anschließen und erhalten so volle Akteneinsicht. Die Ergebnisse des Strafverfahrens dienen so in weiterer Folge der Vorbereitung einer erfolgreichen Schadenersatzklage.
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