Schenkungsvertrag | Übergabsvertrag | Ehegatten | Grunderwerbsteuer

 

Bei der Übergabe bzw. Schenkung einer Liegenschaft zwischen Ehegatten fällt keine Grunderwerbsteuer an, wenn es sich um die Ehewohnung handelt und die Nutzfläche nicht mehr als 150 m2 beträgt. So ist eine kostengünstige Möglichkeit zur Übertragung von Eigentum möglich.

 

Wir erstellen für Sie Schenkungsverträge zur Übertragung von Liegenschaften oder Teilen davon und führen diese im Grundbuch durch. Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich für ein kostenloses erstes Beratungsgespräch.


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