Trennungsvereinbarung | Aufteilungsvereinbarung

 

 

 

Durch Abschluss einer Trennungsvereinbarung können Ehegatten und Lebensgefährten die Aufteilung der Vermögensgüter und die Regelung der Obsorge für gemeinsame Kinder treffen, bevor es zu einem Streit kommt.

 

In einer Aufteilungsvereinbarung verfügen Sie etwa über den Verbleib von Liegenschaftsvermögen, Wertpapieren und der Übernahme der Verbindlichkeiten. 

 

Ebenfalls können Sie vereinbaren, wie die Obsorge für Kinder nach einer Trennung ausgeübt werden soll.

 

Für eine Beratung und die Erstellung einer Trennungsvereinbarung stehen wir Ihnen nach Terminvereinbarung jederzeit zur Verfügung.

 

 


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