Unterhalt | Unterhaltverpflichtung | Alimente | Kindesunterhalt | Ehegattenunterhalt | Rechtsanwalt Graz

Die Verpflichtung, Unterhalt zu leisten, kann sich aus einer vertraglichen Vereinbarung oder kraft Gesetzes ergeben. Wir beraten unsere Klienten bei der Berechnung und Durchsetzung ihrer Unterhaltsansprüche, sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.Dabei sind wir bemüht, mit dem Unterhaltsschuldner eine einvernehmliche Vereinbarung zu treffen. Wenn dies nicht möglich ist, verfassen wir einen Unterhaltsfestsetzungsantrag und vertreten im Gerichtsverfahren.
Ist die Unterhaltsverpflichtung weggefallen, etwa weil der Unterhaltsberechtigte selbsterhaltungsfähig wurde oder seiner Ausbildung (sein Studium) nicht ordnungsgemäß fortführt, erstellen wir für den Unterhaltszahler einen Unterhaltsbefreiungsantrag und übermitteln diesen an das zuständige Gericht.


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