Unterhaltsbefreiung | Rechtsanwalt Graz

 

 

Die Unterhaltsbefreiung kann bei Gericht beantragt werden, wenn der Unterhaltsberechtigte die Selbsterhaltungsfähigkeit erreicht hat oder seine Ausbildung (das Studium) nicht gewissenhaft vorantreibt. 
 
In diesem Fall wird von einer fiktiven Selbsterhaltungsfähigkeit ausgegangen. Die Judikatur gewährt einem Studierenden ein Toleranzsemester pro Studiumsabschnitt. Wenn diese Studienzeit überschritten wird, fällt der Unterhaltsanspruch in der Regel weg und kann der Unterhaltsverpflichtete beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Unterhaltsbefreiung einbringen.
 
Für nähere Informationen nehmen Sie gerne unverbindlich mit unserer Kanzlei Kontakt auf. Die Erstberatung im Ausmaß von 20 Minuten ist kostenlos.


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