Unterhaltserhöhung | Rechtsanwalt Graz

 

Der monatlich zu bezahlende Unterhalt ist vom tatsächlichen Einkommen abhängig. Ändert sich dieses, kann auch der Unterhalt angepasst werden.

 

Zur Erhöhung des Unterhalts muss bei Gericht ein Antrag - für Minderjährige -  oder eine Unterhaltserhöhungsklage - bei volljährigen Unterhaltsberechtigten und Ehegatten - eingebracht werden.

Das Gericht hat in weitererer Folge das tatsächliche Einkommen des Unterhaltspflichtigen zu prüfen und den Unterhalt neu zu berechnen.

 

Wir beraten Sie gerne bei der Berechnung Ihres Unterhaltsanspruches und vertreten Sie vor Gericht.

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Wir laden Sie ein, unser Angebot für eine kostenlose Erstberatung von bis zu 20 Minuten in Anspruch zu nehmen. Kontaktieren Sie uns unverbindlich für eine Terminvereinbarung unter 0316/84 84 48.


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