Unterhaltserhöhung | Rechtsanwalt Graz |
Der monatlich zu bezahlende Unterhalt ist vom tatsächlichen Einkommen abhängig. Ändert sich dieses, kann auch der Unterhalt angepasst werden.
Zur Erhöhung des Unterhalts muss bei Gericht ein Antrag - für Minderjährige - oder eine Unterhaltserhöhungsklage - bei volljährigen Unterhaltsberechtigten und Ehegatten - eingebracht werden.
Das Gericht hat in weitererer Folge das tatsächliche Einkommen des Unterhaltspflichtigen zu prüfen und den Unterhalt neu zu berechnen.
Wir beraten Sie gerne bei der Berechnung Ihres Unterhaltsanspruches und vertreten Sie vor Gericht.
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