Verfassungsgerichtshof erklärt Abstandsmessung für unzulässig

Die Abstandsmessung mit dem Videokontrollsystem erfolgt ohne entsprechende Gesetzesgrundlage und ist daher unzulässig. Auslöser der Prüfung war eine Beschwerde eines deutschen Autofahrers. Bis zur Korrektur der Gesetzeslage durch den Gesetzgeber werden daher Rechtsmittel gegen derartige Straferkenntnisse guten Erfolg haben.


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