Verjährung von Verdienstentgang |
Auch wenn ein Feststellungsurteil oder eine Verjährungsverzichtserklärung vorliegt, verjähren Verdienstentgangsforderungen und Renten nach drei Jahren.
Ein Feststellungsurteil schaltet die Verjährungseinrede nur für solche Leistungen auf 30 Jahre aus, die keine wiederkehrenden Leistungen darstellen. Ein Verdienstentgang stellt jedoch eine solche wiederkehrende Leistung dar und fällt somit unter die 3-jährige Verjährungsfrist.
Insoweit ein Urteil auf Feststellung der Schadenersatzpflicht auch die Verpflichtung zum Ersatz künftig fällig werdender Rentenbeträge umfasst, unterliegen dann diese künftig, also nach dem Feststellungsurteil, entstehenden Renten (Ersatz des laufenden Einkommens) neuerlich der dreijährigen Verjährung (zuletzt: OLG Graz, 2 R 111/09z, 10.08.2009).
Auch der Anspruch auf Ersatz jener Steuerbelastung (für Verdienstentgangsentschädigungen), verjährt drei Jahre nach Ablauf jenes Monats, in dem die einzelne Verdienstentgangsrenten fällig geworden waren.
16.05.2012
Wohnungskauf Graz Rechtsanwalt
Wir beraten Sie in allen Fragen zu einem Wohnungskauf, erstellen für Sie einen Kaufvertrag und stehen Ihnen als Treuhänder zur Verfügung.
10.05.2012
Immobiliensteuer | Kaufvertrag | Rechtsanwalt Graz
Mit 1. April 2012 ist das Stabilitätsgesetz in Kraft getreten, mit dem eine Immobilienertragsteuer eingeführt wurde, die vom Verkäufer einer Liegenschaft zu bezahlen ist.
10.05.2012
Unterhaltserhöhung | Rechtsanwalt Graz
Der monatlich zu bezahlende Unterhalt ist vom tatsächlichen Einkommen abhängig. Ändert sich dieses, kann auch der Unterhalt angepasst werden. Wir vertreten Sie gerne in einem Unterhaltsverfahren.
12.04.2012
Gratis Rechtsberatung | Rechtsanwalt Graz
Wir bieten Ihnen in allen Rechtsfragen ein kostenloses Erstberatungsgespräch im Ausmaß von bis zu 20 Minuten nach telefonischer Terminvereinbarung an (ausgenommen Privatkonkurs). Kontaktieren Sie uns unverbindlich, wir freuen uns au...
12.04.2012
Sanierungsplan | Rechtsanwalt Graz
Wir erstellen für Sie im Rahmen eines Insolvenzverfahrens einen Sanierungsplan zur Entschuldung Ihres Unternehmens.