Wohnungskauf | Rechtsanwalt Graz

 

Ein Wohnungskauf ist Vertrauenssache. Der Käufer hat in der Regel den Kaufpreis schon zu bezahlen, bevor der im Grundbuch steht. Der Verkäufer hingegen übergibt alle Urkunden für die Eigentumsübertragung ohne über den Kaufpreis schon verfügen zu können.

 

Die Lösung zur Absicherung beider Vertragsparteien ist, einen Treuhänder für die Abwicklung des Kaufvertrages zu beauftragen.

 

Unsere Kanzlei als Treuhänder richtet für die Vertragsparteien ein eigenes, gesperrtes Treuhandkonto ein. Auf dieses überweist der Käufer der Liegenschaft den vereinbarten Kaufpreis. Gleichzeitig übergibt der Verkäufer dem Treuhänder alle Urkunden und Dokumente, die für die Eintragung des Eigentumsrechts des Käufers im Grundbucherforderlich sind.

 

Beider Vertragsparteien haben somit ihren Teil des Vertrages erfüllt. Der Verkäufer kann sicher sein, dass der Kaufpreis tatsächlich gezahlt und an ihn angewiesen wird. Der Käufer bekommt die Wohnung oder das Grundstück "gleich" übergeben.

 

Der Treuhänder verpflichtet sich, den Kaufpreis erst nach dem Vorliegen aller Urkunden für die sichere Eigentumsübertragung  an den Verkäufer auszubezahlen.

 

Gleichzeitig kann gegenüber einem Kreditinstitut vom Treuhänder eine weitere Treuhandschaft übernommen werden, mit der Verpflichtung, ein Pfandrecht im Grundbuch mit einzutragen. Dies gibt der Bank der nötige Sicherheit, um einen Kreditbetrag schon vorab zur Verfügung zu stellen.

 

Durch die Treuhandschaft sind alle Vertragsparteien, einschließlich einer den Wohnungskauf finanzierenden Bank, bestens abgesichert und die Abwicklung des Geschäftes kann rasch und risikolos erfolgen.

 

Kontaktiern Sie uns unverbindlich für nähere Informationen.


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