Zahlungsbefehl nun bis 75.000 Euro möglich



 





Seit Mitte des Jahres können Geldforderungen bis zu 75.000 Euro durch eine schlichte Mahnklage, also mit gerichtlichem Zahlungsbefehl geltend gemacht werden. Bisher betrug die Grenze für das Mahnverfahren 30.000 Euro.
 

Mit Ausstellung eines Zahlungsbefehles ergeht der gerichtliche Auftrag, einen bestimmten, vom Kläger behaupteten Betrag zu bezahlen. Das heisst aber nicht, dass die Forderung berechtigt ist. Das wird vom Gericht nicht geprüft. Besteht die Forderung in Wahrheit nicht, muss man binnen vier Wochen den Zahlungsbefehl beeinspruchen, sonst wird dieser rechtskräftig und praktisch unbekämpfbar. Nach Eintritt der Rechtskraftwirkung ist die Forderung auch dann zu bezahlen, wenn sie eigentlich unberechtigt erhoben wurde.

 

Zustellung an einen im Haushalt lebenden Bewohner reicht

Zahlungsbefehle müssen nicht mehr dem eigentlichen Empfänger eigenhändig zugestellt werden. Es genügt, wenn das Poststück einer im gleichen Haushalt lebenden Person übergeben wird. Gibt dieser den Zahlungsbefehl nicht weiter, können Fristen versäumt werden, ohne dass der eigentliche Empfänger sich dagegen wehren kann. 

 


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