Der Erwerb einer Liegenschaft ist für viele die größte und wichtigste Anschaffung ihres Lebens. Umso wichtiger ist es, ein solches Geschäft gut vorzubereiten.
Bei einem Liegenschaftskauf fließt in der Regel ein großer Geldbetrag. Die Vertragsparteien haben dabei unterschiedliche Interessen. Der Käufer möchte sicher stellen, dass sein von ihm bezahlter Kaufpreis nur dann zum Verkäufer gelangt, wenn er auch garantiert Eigentümer des Kaufobjektes wird. Der Verkäufer hingegen wünscht sich die Gewissheit, dass der Käufer erst dann Eigentum an der Liegenschaft erwirbt, wenn der Kaufpreis sicher und unwiderruflich bezahlt wurde.
Um diese beiden Interessenslagen gleichwertig abzusichern bedient man sich am Besten eines Treuhänders.
Da der Käufer in der Regel auch die Kosten der Vertragserrichtung und Treuhandschaft zu tragen hat, obliegt es auch diesem, den Vertragserrichter und Treuhänder auszuwählen. Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich für Ihr persönliches Angebot oder um einen kostenlosen Erstberatungstermin zu vereinbaren.
Bei dem Verkauf von Grundstücken, Häusern oder Eigentumswohnungen wird der Kaufpreis zur Absicherung auf ein Treuhandkonto einbezahlt, um erst nach der Erfüllung aller Vertragsbedingungen an den Verkäufer ausbezahlt zu werden. Das wird vor allem in Fällen der Kreditfinanzierung des Kaufpreises durch eine Bank, bei der eine grundbücherlicher Sicherstellung des Kredites oder Darlehens durch Eintragung eines Pfandrechtes im Grundbuch erforderlich ist, notwendig sein.
Sinn einer Treuhandschaft ist eine Absicherung für alle Beteiligten eines Kaufvertrages.
Der Käufer hat die Sicherheit, dass sein Geld erst dann an den Verkäufer weitergeleitet wird, wenn alle Voraussetzungen für den Eigentumserwerb erfüllt sind.
Der Verkäufer hat die Sicherheit, dass der Kaufpreis beim Treuhänder wirklich (und unwiderruflich) hinterlegt wurde und er sein Geld tatsächlich erhält. 
Einer finanzierenden Bank gegenüber haftet der Treuhänder dafür, dass das Eigentumsrecht des Käufers nur gleichzeitig mit einem Pfandrecht der Bank zur Absicherung des Kaufpreises im Grundbuch eingetragen wird. So ist auch das Kreditinstitut bereit, den Kreditbetrag schon vor der Eintragung des Käufers im Grundbuch zur Verfügung zu stellen.
Zur Verwahrung des Kaufpreises wird ein eigenes Treuhandkonto für die Vertragsparteien eröffnet, das nach Abschluss der Treuhandschaft wieder geschlossen wird. Die Übernahme des Treuhandauftrages wird der Rechtsanwaltskammer gemeldet, wodurch diese auch den vom Vertragserrichter unabhängigen Kontrollmechanismen unterliegt.
Wir errichten für Sie kostengünstig ein Kaufangebot oder einen fertigen Kaufvertrag, in dem alle bereits zuvor mündlich getroffenen Vereinbarungen schriftlich dargelegt werden.
Sollte das Grundstück belastet sein, etwa mit einem Pfandrecht, nehmen wir mit dem Pfandgläubiger (in der Regel eine Bank oder einer Landesregierung bei einem eingetragenen Wohnbaudarlehen) Kontakt auf, übernehmen eine Treuhandschaft mit diesem und erstellen eine Löschungserklärung, die nach Überweisung des für die Lastenfreistellung benötigten Betrages dem Grundbuch zur Löschung der Belastung vorgelegt wird.
Um bei einem Liegenschaftskauf für beide Parteien die größtmögliche Sicherheit zu gewähren, verwahren wir die Urkunden sicher und legen den Kaufpreis auf ein speziell für Sie eingerichtetes und "gesperrtes" Treuhandkonto. Die Abwicklung der Treuhandschaft erfolgt nach den Statuten der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer. Die Auszahlung des Kaufpreises erfolgt nur unter Beachtung besonderer Sicherheitsvorschriften und ist von Ihnen als Vertragspartei jederzeit zu überprüfen. Darüber hinaus verfügen wir über eine entsprechende Versicherung als Einlagensicherung. Die Abwicklung der Treuhandschaft wird zudem regelmäßig von einem unabhängigen Treuhandrevisor geprüft.
Wenn eine behördliche Genehmigung, etwa von der Grundverkehrsbehörde, eine Voraussetzung für die Gültigkeit des Vertrages ist, holen wir diese für Sie ein.
Gleichzeitig mit Ihrem Eigentumsrecht tragen wir auf Wunsch auch ein neues Pfandrecht Ihrer Bank ein, die den Liegenschaftskauf finanziert. Zu diesem Zweck übernehmen wir auch dieser Bank gegenüber eine gesonderte Treuhandschaft, sodass der Kaufpreis schon vor der eigentlichen Eintragung Ihres neuen Eigentums im Grundbuch von der Bank auf das Treuhandkonto überwiesen wird. Dies funktioniert deshalb, da wir somit die persönliche Haftung für den Kreditbetrag Ihrer Bank gegenüber übernehmen.
Wenn alle Bedingungen im Kaufvertrag erfüllt sind (und erst dann!), zahlen wir den Kaufpreis an den Verkäufer (oder einen bestimmten Gläubiger) aus und bringen das Grundbuchsgesuch beim Bezirksgericht ein. Die Eintragung des neuen Eigentümers erfolgt durch das Grundbuchsgericht. Sobald dies geschenen ist, werden Sie durch Zustellung eines Beschlusses vom Gericht davon in Kenntnis gesetzt. Im Anschluss daran retournierten wir alle uns zur Verfügung gestellten Urkunden an die jeweils Berechtigten. Die Abwicklung ist somit abgeschlossen und wir ersuchen Sie um Entlassung aus der Treuhandschaft.
Erkundigen Sie sich über das Grundstück, den Verkäufer und die Rechtslage.
Oft ist ein Makler die erste Anlaufstelle, um Informationen über die Wunschliegenschaft zu erhalten. Bei einem Grundstückskauf gibt es aber auch verschiedene rechtliche Schritte zu beachten. Zu beachten ist, dass nicht jedermann alle Grundstücke kaufen kann und nicht auf jedem Grundstück auch tatsächlich gebaut werden darf. Landwirtschaftliche Flächen oder Liegenschaften in Fremdenverkehrsgebieten unterliegen den Beschränkungen der Grundverkehrsgesetze. Ein Kaufvertrag muss dann von der Behörde genehmigt werden, damit er auch wirksam wird.
Wichtig zu beachten ist auch, dass man erst dann Eigentümer des Grundstücks ist, wenn dies auch im Grundbuch eingetragen wurde.
Über die geltende Rechtslage geben wir Ihnen gerne Auskunft, am Besten noch bevor ein Kaufangebot unterschrieben ist und schon hohe Kosten entstanden sind.
Die Prüfung des Grundstückes
Schon bei der ersten Geschäftsanbahnung können wir wesentliche Fragen mit Ihnen klären. Mit einer Einsichtnahme ins Grundbuch kann schnell geprüft werden, ob der Verkäufer tatsächlich der Eigentümer ist, ob das Grundstück belastet ist oder ob sonstige Gründe vorliegen, die den Kauf erschweren oder gar verhindern können. Wenn es ein Vorkaufsrecht oder ein Belastungs- und Veräußerungsverbot auf der Liegenschaft eingetragen gibt, könne wir für Sie abklären, ob diese Rechte löschungsfähig sind.
Erstberatungstermin von bis zu 20 Minuten zu vereinbaren.
Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen und sind überzeugt, auch für Sie erfolgreich sein zu können.
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