Der Kauf einer Liegenschaft, wie ein Haus oder eine Eigentumswohnung, ist für viele Menschen die wichtigste Anschaffung in ihrem Leben.
Der Abwicklung kommt daher eine besondere Bedeutung zu und stellt eine wesentliche Vertrauenssache dar.
Neben dem meist großen finanziellen Aufwand und dem damit verbundenen wirtschaftlichen Risiko bedeutet ein Liegenschaftserwerb auch die Bewältigung verschiedenster Rechtsprobleme und die Erfüllung unterschiedlichster Voraussetzungen.

Als langjährige Vertragserrichter und Treuhänder beraten wir Sie über die Risiken, die mit dem Abschluss eines solchen Rechtsgeschäfts verbunden sind. Wir erstellen für Sie einen auf Ihre Bedürfnisse individuell angepassten Kaufvertrag oder Mietvertrag.
Ihrer Bank gegenüber übernehmen wir gerne eine Treuhandschaft, damit Ihr Kredit rechtzeitig ausbezahlt werden kann, auch wenn Sie noch nicht im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind.
Wir führen für Sie den Kaufvertrag im Grundbuch durch und beantragen für Ihren Kreditgeber die Eintragung seines Pfandrechtes.

Wenn Sie Bauträger sind, erstellen wir für Sie einen auf Ihr Bauprojekt abgestimmten Bauträgervertrag, begleiten Sie bei den Verkaufsverhandlungen, übernehmen treuhändig den Kaufpreis und überwachen den Baufortschritt mit fachkundigen Sachverständigen, sodass der Kaufpreis Ihnen zeitgerecht laut Zahlungsplan zufließt.
Wir führen für Sie im Grundbuch die Kaufverträge, den Teilungsplan und ein Parifizierungsgutachten fachgerecht durch, sodass es zu einem positiven Abschluss Ihres Bauvorhabens in kurzer Zeit kommt.
Bei einem Liegenschaftserwerb mit einer Finanzierung durch eine Bank werden wir als Treuhänder tätig.
Mit einer Treuhandschaft bieten wir Sicherheit sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer. Meist wird der Kredit schon ausbezahlt, bevor der Käufer im Grundbuch aufscheint. Die Grundlage dafür bietet die Treuhandschaft. Wir garantieren Ihrer Bank durch die Übernahme der Haftung für den Kreditbetrag die notwendige Sicherheit, damit der benötigte Kreditbetrag sofort zur Verfügung steht.
Die gesamte Treuhandabwicklung in unserer Kanzlei unterliegt stets der Treuhandrevision der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer und somit einer objektiven Überprüfung durch ein außenstehendes Organ.
04.02.2012
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12.01.2012
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10.01.2012
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