Der Schutz einer Marke hat für ein Unternehmen und dessen Vertrieb von Dienstleistungen und Produkten eine maßgebliche Bedeutung. Die Marke gibt dem Kunden die Möglichkeit, das bestimmte Produkt in der großen Anzahl von Waren und Dienstleistungen am Markt zu erkennen und auf Grund der bisherigen Erfahrung wieder auszuwählen.
Die Marke verleiht das Gefühl des Wissens über die Herkunft und eine bestimmte Qualität, trägt somit zur Vertrauensbildung beim Käufer bei.
Diese Herkunfts- und Qualitätsfunktion wird oftmals durch Fälschungen und Nachahmungen ausgenützt, um sich auf dem Markt einen unlauteren Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. 
Ein rechtmäßiger Markeninhaber braucht derartige Markenrechtsverletzungen nicht zu dulden. Verschiedene Gesetze sehen zur Abwehr solcher Rechtsverletzungen umfangreiche Möglichkeiten vor, so etwa das Recht, zukünftig die Unterlassung der Rechtsverletzung zu begehren, sowie die Beseitigung der Plagiate (Vernichtung), die Rechnungslegung über den mit den Fälschungen erzielten Gewinn zu begehren und dessen Herausgabe zu verlangen. Ebenso besteht ein Schadenersatzanspruch und das Recht zur Urteilsveröffentlichung in den Medien.
Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Markenrechte und der Abwehr von Markenrechtsverletzungen.

Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Rechtsberatung. Wir prüfen, ob eine Rechtsverletzung gegeben ist und zeigen Ihnen gerne die Möglichkeiten, die Ihnen offen stehen.
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