Schaden & Ersatz

 

 

Wer schuldhaft einen Schaden angerichtet hat, soll ihn auch ersetzen. Dies ist die Grundregel unseres "Gerechtigkeitsgefühls" aber auch des Schadenersatzrechtes.

 

Im Laufe der Zeit, der fortschreitenden technischen Entwicklung und des zunehmenden Verkehrs, wurden auch die Schadenersatzbestimmungen komplizierter und vielfältiger.

 

Unsere Aufgabe ist es, Ihnen zu Ihrem Recht und zum Ersatz Ihres Schadens zu verhelfen.

 

 


 

 

Was können wir für Sie tun, wenn Sie geschädigt wurden?

 

Derjenige, der Ihnen einen Schaden zufügt, hat diesen zu ersetzen. Wir helfen Ihnen, den Schaden festzustellen, leiten, falls nötig, ein Verfahren zur Sicherung der Beweise durch einen Sachverständigen ein, prüfen die Höhe Ihres Schadens und machen diesen beim Schädiger geltend.

 

Vorerst geschieht dies durch ein Mahnschreiben. Ist der Schädiger versichert, verhandeln wir mit der Versicherung, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Wenn es keine Einigung gibt, verfassen wir eine Klage und begleiten Sie im Prozess. Das Honorar unserer Kanzlei ist dabei ebenfalls vom Schädiger zu bezahlen.

 

Unsere langjährige Erfahrung kommt Ihnen dabei zu Gute und verhindert, dass Sie mit einem Bruchteil des Ihnen zustehenden Anspruches "abgefertigt" werden.

 


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