
Das wichtigste und wohl am häufigsten "verwendete" Rechtsinstitut ist der Vertrag. Wir schließen Tag für Tag unzählige Verträge. Wir kaufen oder verschenken etwas, tätigen eine Bestellung oder versprechen, eine Sache zu erledigen.
Ein mündlicher Vertrag ist ebenso rechtswirksam wie ein schriftlicher, wenn nicht zwingende gesetzliche Vorschriften die Schriftform verlangen. Problematisch ist aber stets die Beweisbarkeit oder die Auslegung des (vermeintlich) Vereinbarten. Auch gibt es oftmals Punkte, die im Moment der Einigung nicht bedacht werden, deren Regelung aber ebenso von Bedeutung ist.
Ein umfassender Vertrag sollte schon von Anfang an geschlossen werden, gerade dann, wenn ohnedies bestes Übereinkommen besteht, da zu diesem Zeitpunkt üblicherweise die breiteste Gesprächsbasis vorhanden ist und auch "unangenehme" Fragen für den Fall der Fälle noch erörtert werden können. Ist ein Streitfall bereits eingetreten, ist die nachträgliche Einigung ungleich schwieriger herbeizuführen, falls überhaupt noch möglich.
Um spätere Rechtsstreite zu vermeiden und "klare Verhältnisse" zu erzeugen, erstellen wir Ihnen für den Abschluss Ihres geplanten Rechtsgeschäftes einen individuell gestalteten Vertrag, in dem auch das "Kleingedruckte" bedacht aber nicht als solches versteckt ist.
Wir erstellen unter Anderem:
Kontaktieren Sie uns unverbindlich. Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot und beraten Sie kostengünstig über die bestehenden Möglichkeiten.

Für Unternehmen mit einer größeren Anzahl von Kundenbeziehungen stellt es eine Vereinfachung dar, ihren Verträgen stets die gleichen Bedingungen zu Grunde zu legen, unter denen sie bereit sind, Aufträge zu erfüllen. Die Vereinheitlichung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen schafft eine wesentliche Rechtssicherheit.
Unsere Kanzlei erstellt speziell für Ihr Unternehmen, nach Maßgabe Ihrer Bedürfnisse, angepasste Geschäftsbedingungen.
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