Aufgaben des Rechtsanwaltes

 

Rechtsanwälte Graz haben die Aufgabe, ihren Auftraggeber mit rechtsstaatlichen Mitteln zu seinem Recht zu verhelfen. Zu diesem Zweck können sie jedermann beraten oder vertreten, soweit sie nicht zuvor die Gegenseite beraten bzw. vertreten haben oder andere Vertretungsverbote bestehen.

Im Rahmen der Beratung wird der Mandant über die Rechtslage, seine Erfolgschancen, die Möglichkeiten einer Beweissicherung und die anfallenden Kosten sowie das Kostenrisiko informiert.

Jedermann kann sich in jedem Verfahren vor Behörden oder Gerichten durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. In einem Strafprozess oder einem Verwaltungsstrafverfahren wird der Rechtsanwalt als Verteidiger tätig. Im Zivilprozess besteht bei den Bezirksgerichten, den Landesgerichten, Oberlandesgerichten und dem Obersten Gerichtshof die Verpflichtung, sich ab einem Streitwert von Euro 4.000,00 durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Gleiches gilt bei anderen Verfahrensarten für die höheren Instanzen. (Quelle: wikipedia.de)

 

In Österreich gibt es 4900 Rechtsanwälte. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. (Quelle: Österreichischer Rechtsanwaltskammertag)

 

Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Graz vertritt Sie vor dem Bezirksgericht Graz-Ost, Bezirksgericht Graz-West, Landesgericht für Zivilrechtsachen Graz, Landesgericht für Strafsachen Graz, Oberlandesgericht Graz und allen österreichischen Gerichten und Behörden.


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