Die Kosten für bestimmte Anwaltsleistungen sind unterschiedlich, als Anhaltspunkt dienen das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und die Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK).
Es gibt auch die Möglichkeit ein Pauschalhonorar zu fixieren. (Quelle: Österreichischer Rechtsanwaltskammertag)
Die Leistungen unserer Rechtsanwaltskanzlei in Graz werden in der Regel nach diesen Bestimmungen oder nach einem Stundensatz (Zeithonorar) verrechnet.
Ein Pauschalhonorar wird üblicherweise bei der Erstellung von Verträgen oder aber auch bei der Übernahme einer Strafverteidigung vereinbart. Die Höhe des Honorars des Anwalts richtet sich dabei nach dem Wert des Vertragsgegenstandes oder nach der Höhe des Strafrahmens in einem Strafverfahren.
04.02.2012
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10.01.2012
Gratis Rechtsberatung | Rechtsanwalt Graz
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10.01.2012
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